Bauvertragsrecht

Ebenso wie erfolgreiche Bauprojekte sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung. Wir vertreten kleinere und größere Bauunternehmen in allen Bereichen (Bautätigkeit, Baunebengewerbe, Hoch- und Tiefbau) und verfügen daher über eine langjährige Erfahrung in der Gestaltung von baurechtlich relevanten Verträgen (Werkvertrag, Architektenvertrag, Projektabwicklungsvertrag).

Fachliches, über Jahre hindurch verfeinertes technisches Verständnis und große Erfahrung aufgrund von unzähligen Bauprozessen, führen zum richtigen Augenmaß bei Einleitung, Abwehr und Abwicklung von baurechtlichen Auseinandersetzungen, selbst wenn sich ein Gerichtsverfahren nicht mehr vermeiden lässt.

  • Langjährige Vertretung von Bauunternehmen aus allen Bereichen (Bauleistungen, Baunebengewerbe, Hoch- und Tiefbau)
  • Vertretung von Architekten und Bauabwicklungsgesellschaften (ÖBA, Bauleitung)
  • Umfassende Erfahrung und technisches Verständnis
  • Unzählige gerichtliche Verfahren und außergerichtliche Abwicklungen
  • ÖNORM B 2110
  • Persönliche Ansprechpartner mit Zugriff auf externe Expertise und technische Sachverständige