Schadenersatzanspruch Scheinvater

6. Mai 2014 | Autor: WKG Ried

Wird die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind anerkannt, dann aber dieses Vaterschafts-anerkenntnis erfolgreich angefochten (insbesondere weil das Kind nachweislich von einem anderen abstammt), steht ein Schadenersatzanspruch gegen die Mutter des Kindes zu. Achtung: Voraussetzung ist, dass die Mutter die Abgabe des Vaterschaftsanerkenntnisses durch bewusst wahrheitswidrige Angaben veranlasst hat. In Frage käme dafür z.B. die Leugnung der Mutter wider besseres Wissens im empfängniskritischen Zeitraum mit einem anderen Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben (OGH 30.07.2015, 8 Ob 125/14m).