Fehlende Gewerbeberechtigung führt zur Vertragsaufhebung

Werden bei einem Bau (oder einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit) vom ausführenden Unternehmen Leistungen erbracht, die nicht von deren Gewerbeberechtigung umfasst sind, kann dies zur (nachträglichen) Aufhebung des abgeschlossenen Vertrags führen. Ein Bauunternehmen wurde von einem Bauherrn mit der Herstellung eines Kunststeinbodens beauftragt. Für diese Tätigkeit ist die Gewerbeberechtigung „Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher“ bzw. „Bodenleger“ erforderlich. Das Bauunternehmen verfügte …

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