Voller Erfolg für verunglückten Schifahrer

18. Dezember 2023 | Autor: WKG Ried

Hohe Schadenersatzzahlung der Haftpflichtversicherung und maximale Leistung aus der Unfallversicherung

Unser Mandant wurde beim Schifahren von einer anderen Pistenbenützerin von hinten „abgeschossen“ und zog sich dabei zahlreiche Verletzungen zu. Für derartige Unfälle kommt im Regelfall die private Haftpflichtversicherung des jeweiligen Unfallgegners auf. Die Haftpflichtversicherung verweigerte eine Leistung, weil sie damit argumentierte, dass aus dem – durchaus komplexen – Unfallhergang ein Verschulden der anderen Pistenbenützerin nicht ableitbar wäre.

Die vormalige Rechtsvertretung unterbreitete der Haftpflichtversicherung ein – für die Versicherung äußerst günstiges – Vergleichsangebot. Dennoch wurde auch diese Pauschalabgeltung der Schadenersatzansprüche abgelehnt: eine schlechte Entscheidung der Versicherung, wie sich später herausstellen sollte. Für die gegnerische Haftpflichtversicherung wurde es teuer.

Sodann wandte sich der Verunfallte an unsere auch auf versicherungsrechtliche Streitigkeiten spezialisierte Kanzlei. Nach Rekonstruktion des Unfallhergangs und Einholung medizinischer Sachverständigengutachten konnten wir aufgrund unserer Erfahrung im Schadenersatz- und Versicherungsrecht nicht nur den Gerichtsprozess gänzlich erfolgreich beenden, sondern auch einen hohen Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung durchsetzen.

Mehrfach konnten wir von unseren Mandanten bereits hören, dass man dem Unfallgegner grundsätzlich nichts Schlechtes wolle und man aus diesem Grund den Weg zu Gericht vermeiden möchte. In derartigen Konstellationen hat der Unfallgegner die Körperverletzung ja nicht mit Absicht begangen. Dem ist grundsätzlich beizupflichten, wobei zu bedenken ist, dass die meisten Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die solche Schäden zu regulieren hat, sollte den Gegner ein Verschulden am Eintritt des Unfalls treffen. Die Schadenersatzforderungen sind also von der Versicherung zu zahlen und sind – im Regelfall – letztendlich nicht vom Unfallgegner zu tragen.

Damit aber nicht genug: Unser Mandant verfügte zudem über eine private Unfallversicherung. Auch diese wollte zunächst nicht leisten, weil behauptet wurde, es würde keine dauerhafte Invalidität verbleiben und die Verletzungen würden folgenlos ausheilen. Wir konnten nachweisen, dass die Auffassung der Versicherung nicht zutreffend war: die Unfallversicherung bezahlte aufgrund eingetretener Berufsunfähigkeit die gesamte Versicherungssumme (einen sechsstelligen Betrag) an unseren Mandanten.

Sie haben ein schadenersatz- und/oder versicherungsrechtliches Problem? Unsere spezialisierten Anwälte sind gerne für Sie da.